Gemeinsam stark. Ein Leben lang.
Unser Versprechen für Ihre betriebliche Rente.
„Kugelmeier bringt Unternehmen und Arbeitssuchende zusammen“ zu diesem Motto steht die Firma Kugelmeier gegenüber ihren Kunden. Sie als Mitarbeiter tragen dazu bei, dass wir unser Versprechen jeden Tag erfüllen. Uns ist es daher wichtig, dass Sie vor allem im Alter neben ihrer gesetzlichen Rente auf unsere betriebliche Rente vertrauen können und zwar ein Leben lang. Einige Mitarbeiter nutzen die Vorteile unserer Betriebsrente bereits. Nehmen Sie unserer Beratungsangebot wahr und melden Sie sich zu den Beratungstagen an.
Unser Versprechen für Ihre betriebliche Rente:
- NEU: Arbeitgeberzuschuss
- Hartz IV-sicher – Keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II
- lebenslange Rente und/oder wahlweise Kapital/Teilkapital
- keine Besteuerung (sondern erst im Rentenalter)
- zusätzliche Absicherung Ihrer Hinterbliebenen
- vorgezogene Altersrente ab 62 Jahre möglich
- attraktive Verzinsung
- staatliche Beteiligung
- gemeinsam mit der Allianz Generalvertretung Norbert Kratz e.K.
- Rentenretter und Einkommensretter können darüber hinaus vereinbart werden
Förderung der Betriebsrente.
Das Prinzip ist einfach.
BASIC
Vorsorgebeitrag 100 €1
Ihr Eigenanteil 41 €2
Zuschuss Kugelmeier 16 €2
Ab 67 beträgt die
lebenslange
monatliche Rente ca. 334 €3
oder einmaliges
Kapital mit 67 ca. 91.444 €3
COMFORT
Vorsorgebeitrag 200 €1
Ihr Eigenanteil 83 €2
Zuschuss Kugelmeier 34 €2
Ab 67 beträgt die
lebenslange
monatliche Rente ca. 668 €3
oder einmaliges
Kapital mit 67 ca. 182.881 €3
TOP
Vorsorgebeitrag 260 €1
Ihr Eigenanteil 108 €2
Zuschuss Kugelmeier 44 €2
Ab 67 beträgt die
lebenslange
monatliche Rente ca. 884 €3
oder einmaliges
Kapital mit 67 ca. 232.263 €3
Interesse geweckt oder bestehen noch
Fragen?
Dann melden Sie sich sofort bei unserem
zuständigen Vertreter oder erfahren Sie noch mehr
zur betrieblichen Altervorsorge auf der Info-Seite
unseres Partners, der Allianz:
1 Beiträge mtl. bis zu 260 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei (Stand 2018) plus ggf. 260 EUR mtl., die steuerfrei sind. Bestehende betriebliche Altersversorgung wird ggf. auf die Höchstbeträge angerechnet. Die Entgeltumwandlung kann zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen führen. Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. Des Weiteren kann die Entgeltumwandlung eine Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bewirken. Die Leistungen sind individuell zu versteuern – der Steuersatz ist meist geringer als im aktiven Arbeitsleben. Die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Rentner Pflicht- oder freiwillig Versicherter ist. Privatversicherte sind beitragsfrei.
2 Eckdaten: AN 35 (Geb.dat.: 01.01.1983), monatliches Bruttogehalt 3.000 €. Steuer: Ledig; Steuerklasse I inkl. Solidaritätszuschlag; kinderlos; Kirchensteuer 8 %. Sozialversicherung: In 2018: GKV: 15,6 inkl. Zusatzbeitrag von 1,0 %; GPV: 2,8 % inkl. Zuschlag für Kinderlose; DRV: 18,6 %; AV: 3,0 %
3 Tarif: RSKU2UTB(G) / RL3T; BG:A; AN 35 (Geb.dat.: 01.01.1983); Beg. 2018; EA 67; ZW monatlich; Todesfallleistung ab Rentenbeginn: max.; BZM; Überschussverwendung Aufschubdauer: Kapitalbonus, Rentenbezug: Überschussrente; die enthaltene Beteiligung an den Überschüssen kann nicht garantiert werden.